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BKF Weiterbildungen

Alle Personen, die gewerblich einen LKW der größer als 3,5 Tonnen ist oder einen Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren sind zur Weiterbildung verpflichtet. Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2018/645/EG hat der Bundesrat das aktuelle Berufsfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) im November 2020 verabschiedet. 
Kontakt

Verpflichtet zur Teilnahme sind folgende Personen bzw. Personen, die folgende Fahrzeuge führen:

deutsche Staatsbürger, Bürger von EU- und EWR-Staaten (Europäischen Wirtschaftsraum)
Staatsangehörige anderer Staaten, deren Arbeitgeber ihren Sitz in der EU oder in EWR-Staaten haben und die dort eingesetzt werden
Fahrzeuge (gewerbliche Transporte auf öffentlichen Straßen): über 3,5 Tonnen mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE oder mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, D

Inhalte des Seminars

Beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV (Modulaufteilung nach Vogel Verlag "3. Welle").

Modul 1

Ecotraining & Assistenzsysteme.

KB 1.1, 1.2, 1.3 / Kenntnisbereich 1

Modul 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber.

KB 2.1, 2.2 / Kenntnisbereich 2

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung.

KB 1.2, 1.3a, 3.1, 3.4, 3.5 / Kenntnisbereich 3

Modul 4

Schadensprävention.

KB 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7 / Kenntnisbereich 3

Modul 5

Sicherheit für Ladung.

KB 1.4 / Kenntnisbereich 1

Optional können als Ersatz für Modul 3 ein „Erste Hilfe Kurs“ und für Modul 4 ein „Modul Arbeitssicherheit“ angeboten werden.

  • Jeder Fahrer muss innerhalb von 5 Jahren mindestens einmal jeweils den Kenntnisbereich 1,2 und 3 nachweisen
  • Für die Differenz zu den geforderten 35 Zeitstunden besteht freie Modulauswahl. D.h. Sie können als Unternehmen Schwerpunkte in ausgewählten Themen setzen.

 

Nutzen Berufskraftfahrer die Weiterbildungsmöglichkeiten nicht, drohen gemäß § 28 BKrFQG Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, wenn Fahrten ohne eine gültige Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden. Auch Unternehmer, die Fahrer ohne eine Weiterbildung nach BKrFQG fahren lassen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen.